Gegenstände, die der Gerichtsvollzieher nicht beschlagnahmen darf



Ignorantia iuris nocet, oder die Unkenntnis des Rechts schadet - daher sollte man wissen, was ein Gerichtsvollzieher in Polen darf, um sich gegebenenfalls wirksam schützen zu können. Wenn ein Gerichtsvollzieher einem Schuldner zu hohe Kosten der Vollstreckung auferlegt oder eine Forderung pfändet, die von der Pfändung ausgenommen ist, kann der Schuldner Klage erheben. Von der Pfändungsvollstreckung ausgenommen sind persönliche Gegenstände wie etwa die Bettwäsche, tägliche Kleidung, Lebensmittelvorräte oder Heizstoffe. Auch Hilfsmittel, die zur Erwerbsarbeit zwingend erforderlich sind, werden geschützt. Von der Pfändung ausgeschlossen sind ferner Gegenstände, die zur Ausübung religiöser Praktiken dienen. Ist eine Klage berechtigt, so ist diese schriftlich beim Amtsgericht vorzulegen. In der Klage sind die Rechtsverstöße zu benennen. Die Frist zur Klageeinreichung beträgt eine Woche, wenn der Verstoß in Anwesenheit des Schuldners stattfand. War der Schuldner nicht anwesend, beginnt diese Frist erst dann zu laufen, wenn er Kenntnis über den Verstoß erlangt.

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