Rituelle Tierschlachtungen verfassungswidrig



Das polnische Verfassungstribunal entschied, dass die Verordnung ĂŒber die rituellen Schlachtungen gegen die polnische Verfassung verstĂ¶ĂŸt. Sie tritt daher zum Jahresende außer Kraft. BefĂŒrwortet hat diese Art von Schlachtungen das Landwirtschaftsministerium, Tierschutzorganisationen waren dagegen. Bei den rituellen muslimischen  und jĂŒdischen Schlachtungen wird den Tieren ohne BetĂ€ubung meist der Hals durchgeschnitten und man lĂ€sst sie dann ausbluten. In Polen war die diesbezĂŒgliche Rechtslage unklar. Das SchĂ€chten war zwar durch das Tierschutzgesetz verboten, eine Verordnung des Landwirtschaftsministers hat hingegen diese Praxis toleriert. Nun entschied das Verfassungstribunal, dass die Verordnung des Landwirtschaftsministeriums, welche das SchĂ€chten zulĂ€sst, gegen Art. 92 der polnischen Verfassung verstĂ¶ĂŸt..

Kanzlei fĂŒr polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu
*Rechtsberatung*Gutachten*Unternehmensbetreuung*Übersetzungen*Ratgeber*MustervertrĂ€ge *Infoportal*ebooks*Rechtsprechungsreport*Wirtschaftsberatung*Rechtschronik*Wörterbuch