Brauchen Vergewaltigungsopfer vor Gericht demnächst nicht auszusagen?



Die regierende Partei legte einen Entwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung vor. Gemäß den Vorschriften dieses Entwurfs bräuchten die Vergewaltigungsopfer nicht vor Gericht auszusagen. Die Vergewaltigung selbst soll auch dann von Amts wegen verfolgt werden, derzeit geschieht dies nur auf Antrag des Opfers, um das Opfer vor zusätzlicher psychologischer Belastung zu schützen. Um die Änderungen realisieren zu können, soll die Art der Anhörung des Opfers geändert werden, eine Gegenüberstellung Opfer-Täter soll vermieden werden. Es soll ferner genau geregelt sein, wer im Gerichtssaal während der Verhandlung anwesend sein darf.

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