Das nicht mehr zeitgemäße polnische Gesetz über die Friedhöfe



Das in Polen geltende Gesetz über die Friedhöfe stammt aus dem Jahr 1959 und wird für nicht mehr zeitgemäß gehalten. Auch schon deshalb nicht, weil das Gesetz eigentlich die gleichen Regeln wie sein Vorgänger vorsieht, nämlich das Gesetz aus dem Jahr 1932. So wird jetzt darüber diskutiert, Vorschriften zu beschließen, welche es den Angehörigen möglich machen sollen, die Urne mit den eingeäscherten Überresten mit nach Hause zu nehmen und sie etwa auf dem Kaminsims zu stellen. Derzeit ist das nicht erlaubt, auch wenn hier die Vorschriften geschickt umgegangen werden: zwar müssen auch hier die eingeäscherten Überreste begraben werden, doch die Vorschriften regeln nicht wann, so dass es zumindest theoretisch möglich ist, die Überreste in der Urne eine gewisse Zeit lang aufzubewahren. Die Feuerbestattung wird in Polen auch immer populär, doch über die Vorgehensweise in solchen Fällen schweigen die Vorschriften. Die Experten sind sich daher einig, ein neues, zeitgemäßes Gesetz über die Friedhöfe muss her.

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