Neue Pflichten bei Beschäftigung von Ausländern in Polen



Das Gesetz vom 15.06.2012 über die Folgen der Überlassung der Arbeit an Ausländer, die sich illegal in Polen aufhalten, welches am 21.07.2012 in Kraft trat, sieht neue Pflichten für Arbeitgeber vor, welche in Polen Ausländer beschäftigen. Ausländer dürfen in Polen arbeiten, wenn sie eine Arbeitsgenehmigung haben und sich legal in Polen aufhalten, es sei denn, dass aufgrund besonderer Vorschriften eine solche Arbeitsgenehmigung in ihrem Fall nicht erforderlich ist. Will der Arbeitgeber einen Ausländer beschäftigen, so hat er nun die Pflicht, sich noch vor der Arbeitsaufnahme durch den Ausländer davon zu überzeugen, dass der ausländische Arbeitnehmer sich tatsächlich legal in Polen aufhält. Dazu muss er sich vom Ausländer die Aufenthaltspapiere vorlegen lassen und diese für seine Unterlagen kopieren. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, während der gesamten Beschäftigungszeit die Kopie aufzubewahren. Diese Pflicht gilt nicht nur bei Arbeits- sondern auch bei Auftrags-, Werk- oder ähnlichen Verhältnissen, welche die Arbeitsüberlassung zum Gegenstand haben. Alle Arbeitgeber, welche Ausländer ohne die erforderlichen Papiere beschäftigen, dürfen mit hohen Geldstrafen rechnen. 

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