Geplant ist eine Verkürzung der Frist für die Erteilung einer Steueridentifikationsnummer einem Unternehmer, der gerade mit der wirtschaftlichen Tätigkeit beginnt, von 14 auf 3 Tage. Die Änderung soll abgesehen von natürlichen Personen alle Subjekte betreffen und die zuerst genannten auch nur deshalb nicht, weil bereits heute diese Frist einen Tag beträgt.