Der erste Vorsitzende des Obersten Gerichts mit zahlreichen Gesetzesänderungsvorschlägen
Der erste Vorsitzende des Obersten Gerichts legte dem Parlament einen Bericht über die Tätigkeiten des Gerichts im letzten Jahr vor. Daraus geht unter anderem hervor, dass bei Zivilsachen die Wartezeit bis zur Verhandlung 10 Monate und bei Strafsachen 6 Monate betrug. Der erste Vorsitzende schlug zugleich zahlreiche Gesetzesänderungsvorschläge, welche sich auf die Verbesserung des Verfahrens beziehen, vor. Er ist etwa der Ansicht, dass nicht alle Anwälte Zugang zum Obersten Gericht haben sollten, um so die Professionalität zu gewährleisten.