Anschluss an das Heizkraftwerk ist bei Errichtung eines neuen Hauses Pflicht



Die seit dem 1. Juli in Polen geltenden Vorschriften des Gesetzes über die Energieeffektivität sehen vor, dass ein Investor, welcher in Polen ein Haus errichtet, welches mit mindestens 50 kW beheizt werden muss, an ein sich in der Nähe befindendes ökologisches Heizkraftwerk angeschlossen werden muss. Die Anschlusspflicht bezieht besteht jedoch nicht in allen Fällen. Von zwei Voraussetzungen war oben die Rede (50 kW; ökologisches Heizkraftwerk in der Nähe), die dritte besteht darin, dass die Anschlusspflicht nur dann gilt, wenn die Heizkosten bei dem genannten Kraftwerk unter den Durchschnittspreisen für die Beheizung mit gleichem Brennmaterial liegen. 

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