Der Schutz der höchstpersönlichen Rechtsgüter soll zugänglicher werden



Das polnische Justizministerium beabsichtigt eine Modernisierung, gemäß der die Kosten eines Verfahrens zum Schutz  höchstpersönlicher Rechtsgüter 600 PLN betragen sollen, unabhängig von der Höhe des beanspruchten Schadenersatzes. Derzeit werden diese Kosten prozentual berechnet und betragen 5% des Streitwertes. Nachteil nach der möglichen Modernisierung wäre, dass die niedrigeren Kosten eine Klagewelle auslösen könnten.

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