Typenfremde Verträge in Grundbüchern



Grundbücher werden geführt, um den Rechtsstand einer Immobilie festzustellen. Die Grundbucheintragung bekräftigt die Rechtsstellung einer Person, welcher ein Recht zusteht, das in Bezug zu einer Immobilie steht. In den meisten Fällen werden im Bereich des Grundstücksrechts typische Verträge geschlossen, aufgrund der Vertragsfreiheit kommen jedoch auch typenfremde Verträge in Betracht. Rechtliche Hindernisse, solche typenfremde Verträge in den Grundbüchern zu offenbaren, bestehen keine, auch wenn das Gesetz über die Grundbücher und die Hypothek solche typenfremde Verträge ausdrücklich nicht erwähnt.

Kanzlei für polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu
*Rechtsberatung*Gutachten*Unternehmensbetreuung*Übersetzungen*Ratgeber*Musterverträge *Infoportal*ebooks*Rechtsprechungsreport*Wirtschaftsberatung*Rechtschronik*Wörterbuch