Lange Wartezeiten beim Obersten Verwaltungsgericht



Etwa 17 Monaten muss man im Durchschnitt auf eine Verhandlung vor dem Obersten Verwaltungsgericht in Polen warten. Weder die Steuerzahler noch die Finanzämter weichen auf das Schlichtungsverfahren aus. Und so stapeln sich neben den ganz wichtigen Fällen auch die vielen belanglosen. Denn beinahe jede für den Steuerzahler ungünstige Entscheidung des Fiskus wird im Wege der Kassation in Frage gestellt, auch dann, wenn es gar keine Gewinnchance gibt. Die Folgen einer solchen Einstellung belasten alle durch sehr lange Wartezeiten, so einer der Richter.

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