Umfangreiche Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes geplant



Die Arbeiten an einer großen Novellierung des Gesetzes über die Mehrwert sind im Gange. Die grundlegende Änderung besteht darin, den Zeitpunkt der Steuerpflichtentstehung und die Besteuerungsgrundlage neu zu definieren. Den Entwürfen nach soll die Steuerpflicht nach Ablauf eines Monats ab Warenlieferung oder der Leistung von Diensten entstehen. Die Steuerpflicht soll nicht von der Ausstellung eines Lieferscheins abhängen. Die geplanten Änderungen beziehen sich jedoch nicht auf die Grundsätze der Mehrwertsteuerabrechnung bei Firmenwagen und Treibstoff.

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