Sonderverfahren in Stadien während der Meisterschaft



Die Änderung des Gesetzes über die Sicherheit bei Massenveranstaltungen führte die Möglichkeit ein, Beschuldigte einer Straftat oder eines Vergehens in einem Sonderverfahren direkt im Stadion anzuklagen und zu verurteilen (wir berichteten). Doch die Richter in Gastgeberstädten wollen bei der EM 2012 die Verhandlungen gegen Hooligans lieber in Gerichtssälen führen. Es kommt hinzu, dass es spezielle, für diese Sonderverfahren vorbereitete Räume lediglich in zwei Stadien gibt: in Breslau und Danzig. Man kann daher davon ausgehen, dass die genannte Gesetzesänderung das Verfahren vorerst nicht unbedingt revolutionieren wird.

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