Modernisierung der Strafprozessordnung



Diese geplante Modernisierung sei die Erfüllung eines Wahlversprechens der regierenden Partei (PO). Sie soll vor allem die Beteiligung der Parteien vergrößern mit dem Ziel, den Sachverhalt genauer und zügiger zu bestimmen, Garantieelemente verstärken, so etwa die vorläufige Festnahme einschränken, Regelungen abschaffen, welche das Strafverfahren in die Länge ziehen lassen, einen Pflichtverteidiger einführen, für den die Kosten der Staat übernehmen wird, die Vorlesepflicht der vollständigen Anklageschrift abschaffen sowie den Grundsatz der Unschuldsvermutung deutlicher ausprägen.

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