Die Besteuerung von Garagen



Wie aus der Auslegung der Steuervorschriften durch den Finanzminister folgt (AZ: PL/LS/833/40/SIA/12/122), findet der Steuersatz, den man bei der Besteuerung von Wohnungen anwendet, auch bei Garagen Anwendung, welche zu diesen Wohnungen im Sinne des Gesetzes ĂŒber das Wohnungseigentum gehören, und darĂŒber hinaus auch bei Stellplatzgaragen, welche sich in dem GebĂ€ude befinden, wo die Wohnungen untergebracht sind, und sie ein Bestandteil dieser Immobilie sind. Eine Garage, welche der Bestandteil eines WohngebĂ€udes ist und zugleich als ein eigenstĂ€ndiger Raum im Sinne des oben genannten Gesetzes zu bewerten ist, unterliegt der Besteuerung zu dem Steuersatz, der fĂŒr sonstige GebĂ€ude vorgesehen ist.

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