Absage einer Arztuntersuchung – Patienten ohne Ausweg



Dem Patienten in Polen steht keine Möglichkeit zu, gegen eine Absage einer Arztuntersuchung vorzugehen, was im Ergebnis dazu führen kann, dass sein Recht auf Medizinleistungen verletzt wird. Der EuGH hat in diesem Zusammenhang beschlossen, dass Polen gegen Art. 8 und Art. 3 der EMRK verstößt. Nun muss das polnische Gesundheitsministerium die Entscheidung des EuGH in die polnische Rechtsordnung umsetzen.

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