Haftung für schlechten Urlaub



Die polnische Bürgerrechtsbeauftragte, Irena Lipowicz,  sei der Meinung, dass der Reiseveranstalter für die Qualität des Urlaubs haften sollte. Die Bürgerrechtsbeauftragte hat einen Antrag, der sich mit dieser Frage beschäftigt, der Ministerin für Sport und Tourismus, Joanna Mucha, vorgelegt. Darin erläutert sie, dass das Gesetz über die touristischen Dienstleistungen geändert werden sollte und bezieht sich dabei auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichts. Nach Ansicht der Beauftragten sollte die Problematik des qualitativ schlechten Urlaubs ausdrücklich gesetzlich geregelt werden, was auch aus der Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen folgt.

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