Das wachsame Auge des Amtes für den Wettbewerbs- und Verbraucherschutz



Mit dem polnischen Amt für den Wettbewerbs- und Verbraucherschutz ist nicht zu spaßen. Nun gab es kürzlich eine Geldstrafe in Höhe von 15.000 PLN für einen Posener Unternehmer, der im Versandhandel tätig ist, weil er seine Kunden über ihre Rechte falsch informierte und rechtswidrige Klauseln verwendete. Er informierte seine Kunden darüber, dass sie ihre Gewährleistungsansprüche innerhalb von 7 Tagen geltend machen müssen und „vergaß“ zu erwähnen, dass diese Frist tatsächlich 2 Jahre beträgt. Das fand das Amt, welches darüber hinaus auch die vom pfiffigen Unternehmer verwendeten Klauseln beanstandete,  nicht so gut und entschied sich dazu, den Unternehmer mithilfe einer Geldstrafe wieder auf den rechten Weg zu bringen.

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