Keine Versicherungszahlungsverweigerung bei versäumter Kontrolluntersuchung des Wagens



Die polnische staatliche Versicherungsanstalt (PZU) darf keine Versicherungszahlungen mit der Begründung verweigern, der Versicherte wäre seiner Pflicht als Fahrer sein Fahrzeug technisch kontrollieren zu lassen nicht nachgekommen, so das polnische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzamt sowie das Oppelner Gericht. Der Kläger hatte eine Frontalkollision mit einem Reh, was dazu führte, dass die Motorhaube des Wagens zerstört wurde. Das Oppelner Amtsgericht nahm in diesem Fall an, dass sich die Tatsache, dass der Wagen nicht technisch untersucht wurde, nicht auf den Unfallvorgang auswirkte. Es ist davon auszugehen, dass diese wegweisende Entscheidung eine Klagewelle anderer Fahrer, denen die Versicherungszahlungen in ähnlichen Fällen verweigert wurden, nach sich ziehen wird.

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