Gehaltshöhe nicht völlig geheim



Das polnische Oberste Gericht entschied kürzlich, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern nicht verbieten darf, sich untereinander über die Höhe des Gehalts zu informieren, da dieser Informationsaustausch der Lohndiskriminierung vorbeugt.  Die Arbeitnehmer dürfen auch von ihren Vorgesetzten eine Auskunft über die Gehaltshöhe andere Mitarbeiter in gleicher Position verlangen, ohne ihre Personalien angeben zu müssen. Der Arbeitnehmer darf jedoch bestraft werden, wenn er entsprechende Informationen einem konkurrierenden Unternehmen preisgibt.

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