Das polnische Kinderkrippengesetz hat die Erwartungen nicht erfüllt



Das Gesetz über die Formen der Betreuung über Kinder im Alter von bis zu 3 Jahren (sogenanntes Kinderkrippengesetz) trat am 01.04.2011 in Kraft. Das Ministerium für die Sozialpolitik, welches den entsprechenden Gesetzesentwurf vorbereitet, ist sich nicht darüber im Klaren, wie viele neue Kleinkinderbetreuungsplätze tatsächlich seit dem Inkrafttreten des Gesetzes hinzukamen. Man schätzt lediglich, dass etwa 63.000 Kleinkinder in privaten oder öffentlichen Krippen betreut werden. Das sind nur 5 % aller Kinder in Polen, welche das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Kanzlei für polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu
*Rechtsberatung*Gutachten*Unternehmensbetreuung*Übersetzungen*Ratgeber*Musterverträge *Infoportal*ebooks*Rechtsprechungsreport*Wirtschaftsberatung*Rechtschronik*