Gebühren für den Aufenthalt in einer Ausnüchterungszelle verfassungswidrig



Die Höhe des Bußgeldes für den Aufenthalt in einer Ausnüchterungszelle darf nicht variabel sein, so das polnische Verfassungstribunal. Das Tribunal begründete seine Entscheidung damit, dass der Gesetzgeber einem Exekutivorgan nicht die Entscheidung überlassen darf, über die Höhe und die Rechtsnatur einer Gebühr frei zu bestimmen. Das polnische Gesundheitsministerium möchte daher den Tagessatz für den Aufenthalt in einer Ausnüchterungszelle auf einen Festbetrag von 350 PLN festzusetzen.

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