Versicherung und Autoersatzteilebeschaffung nach Unfall



Wie das Oberste Gericht in seinem Beschluss vom 12.04.2012 ausführte, kann nach einem Unfall die Schadensersatzhöhe nicht nach den Preisen für äquivalente Autoersatzteile anstatt der Originalautoteile bestimmt werden, nur weil die äquivalenten Ersatzteile billiger als die Originale sind. Der Versicherer kann auch nicht nach Belieben die Versicherungskosten um die Amortisationskosten herabsetzen mit der Argumentation, dass die beschädigten Autoteile nicht mehr neu waren. Wenn der Versicherer nachweist, dass die Erstattung der Kosten für den Einbau der neuen Teile zur Wertsteigerung des Wagens führt, kann der Schadensersatz um die Summe der Wertsteigerung herabgesenkt werden.

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