Gebühren für den Aufenthalt in einer Ausnüchterungszelle



Das polnische Verfassungsgericht hat auf Antrag der polnischen Bürgerrechtsbeauftragten die Vorschriften über Gebühren für den Aufenthalt in einer Ausnüchterungszelle für verfassungswidrig erklärt. Bei den problematischen Vorschriften handelt es sich um solche, welche die Festsetzung der Gebühren durch eine Rechtsverordnung regeln. Nach der Ansicht des Verfassungsgerichts dürfen solche Gebühren allein in einem Gesetz und nicht in einer Verordnung geregelt werden, weil der Aufenthalt in einer Ausnüchterungszelle eines zwingenden Charakters ist. Die maximalen Gebühren betragen heute 250 PLN, das Gesundheitsministerium plant eine Anhebung der Gebühren bis auf 350 PLN.

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