In der Bürgerüberwachung ist Polen ein Spitzenreiter


Nach Angaben des polnischen Amtes für die elektronische Kommunikation haben die Polizei sowie andere Überwachungs/Strafverfolgungsbehörden letztes Jahr mehr als 1.850.000 Informationen angefordert, um festzustellen, mit wem und vom welchen Ort aus die überprüften Personen telefonierten, Kurznachrichten verschickten und wonach sie im Internet suchten. Der Zugang zu diesen Informationen ist einfach. Die polnischen Sicherheitsbehörden und die Polizei dürfen auch dann Fernmeldeinformationen erhalten, wenn kein konkretes Verfahren eingeleitet wurde. Es reicht die Behauptung, man wolle der Verbrechensvorbereitung und –ausübung vorbeugen. Im Vergleich dazu fordert die deutsche Polizei 35-mal seltener solche Informationen an und benötigt jedes Mal eine gerichtliche Genehmigung. Die polnischen Vorschriften werden als verfassungswidrig bewertet, eine Entscheidung des Verfassungstribunals steht jedoch noch aus. Die strittigen Vorschriften wurden vor dem Verfassungsgerichtshof als vorgetragen, bis jetzt gibt es aber keine Entscheidung.

Kanzlei für polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu
*Rechtsberatung*Gutachten*Unternehmensbetreuung*Ãœbersetzungen*Ratgeber *Infoportal*ebooks*Rechtsprechungsreport*Wirtschaftsberatung*Rechtschronik*