Keine Strafbarkeit bei geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen?



Der Änderungsentwurf über ein neues Punktsystem für die Verkehrsdelikte, welches die Strafbarkeit von Geschwindigkeitsüberschreitungen von bis zu 10 km/h aufhebt, wartet auf die Zustimmung des Ministers für Innere Angelegenheiten. Gemäß den geltenden Vorschriften muss ein Autofahrer, welcher die Geschwindigkeit um 6-10 km/h überschreitet mit einer Geldstrafe in Höhe von 50 PLN und 1 Punkt rechnen. Dies gilt allerdings nur für Übertretungen, welche mit Hilfe einer Laserpistole festgestellt wurden, da die Radargeräte welche sich am Straßenrand auf Mästen oder einem Gestell befinden, können nur eine Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 10 km/h protokolieren.

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