Änderung des Pressegesetzes in Arbeit



Noch bis Ende April werden die Expertenberatungen über die Änderung des Pressegesetzes andauern. Die geplanten Änderungen werden schon jetzt heftig kritisiert. Zu den Gegnern der Änderung gehören etwa das Ministerium für Kultur und Staatserbe, die Kammer der Presseverleger und die Helsinki-Stiftung für Menschenreche. Es wird argumentiert, dass die geplante Änderung die Pressefreiheit beschränkt, da der Chefredakteur künftig dazu verpflichtet sein soll, jeden Leserbrief zu veröffentlichen, wenn sich das Pressematerial auf den Verfasser des Briefes bezieht. Das Verfassungstribunal hat dem Gesetzgeber aufgetragen, das Pressegesetz bis zum 14. Juni dieses Jahres zu novellieren.

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