Kritisiert: die GrundsÀtze der Anwendung unmittelbaren Zwangs in Polen



Der polnische Generalstaatanwalt Andrzej Seremet setzt sich dafĂŒr ein, die Anwendung von Handschellen in einem Gesetz und nicht wie dies heute noch der Fall ist in einer Rechtsverordnung zu regeln. Derzeit ist es 9 von 17 Behörden (etwa den Polizei-, Zoll- oder Grenzschutzbeamten) erlaubt, gegen Personen unmittelbaren Zwang anzuwenden. Dazu gehört etwa die Anwendung von Handschellen, GummiknĂŒppeln oder Elektroschockern. Da die Anwendung unmittelbaren Zwangs einen Eingriff in die verfassungsgeschĂŒtzten Rechte bedeutet, mĂŒssen die entsprechenden Regeln in einem Gesetz und nicht in einer Verordnung vorgesehen werden, da sie ansonsten verfassungswidrig sind. Um den Sachverhalt zu klĂ€ren hat der Generalstaatsanwalt 9 AntrĂ€ge vor dem Verfassungsgerichtshof gestellt, mit dem  Ziel, die Vorschriften, welche die Organe zur Anwendung unmittelbaren Zwangs ermĂ€chtigen, fĂŒr verfassungswidrig zu erklĂ€ren. Sollte es dazu kommen, muss der Gesetzgeber die bemĂ€ngelten GrundsĂ€tze neu in einem Gesetz definieren.

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