Immobiliensteuer sollte spÀtestens bis Donnerstag bezahlt worden sein



Wie aus dem Gesetz ĂŒber die Steuern und die lokalen GebĂŒhren folgt, ist die Immobiliensteuer fĂŒr HĂ€user und Wohnungen entweder einmalig oder in 4 Raten zu bezahlen. Die erste Rate soll in diesem Steuerjahr spĂ€testens bis zum 15. MĂ€rz bezahlt werden. Nach den Vorschriften des o.g. Gesetzes ist fĂŒr die Bestimmung und Festsetzung der Steuer in jeder Gemeinde das zustĂ€ndige Steuerorgan verantwortlich, sprich der Gemeindevorsteher, BĂŒrgermeister oder der StadtprĂ€sident. Die Pflicht zur Entrichtung der Steuer besteht jedoch nur dann, wenn der ImmobilieneigentĂŒmer einen schriftlichen Bescheid von dem zustĂ€ndigen Gemeindeorgan erhalten hat. Hat den EigentĂŒmer der Bescheid nicht erreicht, so sollte er dennoch nicht völlig untĂ€tig bleiben, denn nicht immer liegt die Ursache bei der Behörde. Oft vernachlĂ€ssigen die neuen EigentĂŒmer ihre Pflicht, die neu erworbene Immobilie beim Finanzamt binnen 14 Tagen nach dem Erwerb zu melden. In solchen FĂ€llen kann der Steuerzahler zusĂ€tzlich mit einer hohen Geldstrafe rechnen.

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