Behinderung und steuerliche Vergünstigungen



Behinderten Personen werden im Steuerrecht zahlreiche Vergünstigungen eingeräumt, da sie nur vermindert leistungsfähig sind und ihre Behinderung in den meisten Fällen zusätzliche Kosten verursacht. Aber nicht nur Menschen mit Behinderung haben das Recht, die Kosten für Medikamente, Krankenpflege und Rehabilitation steuerlich abzusetzen. Auch Menschen ohne Behinderung können von dieser Möglichkeit profitieren, wenn sie einen Schwerbehinderten persönlich pflegen und für seinen Unterhalt sorgen. Zwischen beiden muss jedoch ein Näheverhältnis bestehen (insbesondere Ehegatten, Eltern-Kind, Geschwister) und das jährliche Einkommen darf den Betrag von  9.120 PLN nicht überschreiten. Um die steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, ist die medizinische Feststellung der Behinderung erforderlich, wie etwa eine Entscheidung über den Behinderungsgrad. Zu beachten sei, dass die steuerlichen Begünstigungen nur in einem bestimmten Umfang gewährt werden. So können etwa bei Medikamentenkauf nur die Erwerbskosten ab 100 PLN abgesetzt werden; beim Kauf von Rollstühlen oder Rehabilitationsgeräten gibt es diese Grenzen dagegen nicht.

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