Notare wollen für die Registerführung mehr Geld



Das polnische Verfassungstribunal stellte in seinem Beschluss vom 6. März 2012 fest, dass der Art. 95i Abs. 1 des Notariatsgesetzes, welcher die Notare mit Kosten für die Einrichtung und Aufrechterhaltung des Registers der Erbschaftszeugnisse belastet, nicht gegen die Verfassung verstößt. Daraus folgt, dass die Polnische Notarkammer weiterhin die Kosten in Höhe von 130.000 PLN jährlich tragen muss und die bereits für die Einrichtung des Registers ausgegebenen Beträge vom Fiskus nicht erstattet werden. Das strittige Informationsregister wurde im März 2009 eingeführt, um die ordentlichen Gerichte zu entlasten und die Befugnisse der Notare in Erbensachen zu erweitern. Für den Bürger bedeutet das Register vor allem die Wahl zwischen einem zeitaufwendigen Gerichtsverfahren und einer vereinfachten notariellen Erbbestätigung, wobei nur die letzte Prozedur in das Register eintragungspflichtig ist. Die Polnische Notarkammer hat bereits vor 3 Jahren gegen das Register protestiert, da es für die Notare zusätzliche, erhebliche Kosten mit sich brachte. Kritisiert wurde ferner, dass das Register nur die Erbfälle dokumentiert, mit denen sich die Notare befassten, nicht dagegen alle anderen. Für einen Notar ist es daher nicht klar, ob der Erberwerb nicht bereits vom Gericht bestätigt wurde. Wie aus dem Beschluss des Verfassungstribunals folgt, handelt es sich bei den Notaren um Staatsbeamte der besonderen Art, welche in Rahmen ihrer Funktionen besondere Pflichten haben. Da der Gesetzgeber eine Vergütung für die Erfüllung der Notaraufgaben vorsieht, können diese für die Einrichtung und Führung des Registers keine Sondergebühren verlangen, so das Tribunal.
 
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