Disziplinarverfahren für Anwälte in Polen soll neu geregelt werden



Das Justizministerium plant anlässlich der neuen Gerichtsreform das Disziplinarverfahren für Anwälte neu zu regulieren. Wie der Vizeminister der Justiz ausführte, wäre es überlegenswert, eine Instanz des Disziplinarverfahrens vor den ordentlichen Gerichten abzuhalten. Nach heutiger Rechtslage werden noch alle Disziplinverfahren von der für jeden juristischen Beruf einzeln ernannten Selbstverwaltung durchgeführt. Vertreter der juristischen Berufe verteidigen die derzeitige Rechtslage und werfen dem Justizministerium vor, es wolle eine verfassungswidrige Regelung einführen. Die Vertreter der Helsinki-Stiftung für Menschenrechte befürworten die Pläne des Ministeriums und schlagen vor, in dem Disziplinverfahren ein Richtergremium aus Berufsrichtern und Vertretern der juristischen Berufe zuzulassen. Alle Beteiligten sind sich jedoch in einer Sache einig. Es ist dringend erforderlich, eine neue Regelung zu beschließen, welche sich mit der Dauer des Berufsausübungsausschlusses unter Juristen befassen würde. Das Verfassungstribunal hat in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2010 das lebenslängliche Berufsausübungsverbot und das damit verbundene Verbot der Eintragung in die juristische Selbstverwaltungsliste für verfassungswidrig erklärt.

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