Woiwodschaften unter sich und die problematischen Finanzspritzen



Die zwei Entwürfe der Novellierung des Gesetzes über die kommunalen Einnahmen des Staates – der Bürgerentwurf und der Entwurf der Stadtverwaltung von Masowien - werden durch eine Unterkommission, die aus den polnischen Abgeordneten besteht, bearbeitet. Dieses Gesetz sieht vor, dass die Woiwodschaften (polnische Verwaltungseinheiten) mit den höheren Einnahmen verpflichtet sind, einen Teil dieser Einnahmen ärmeren Woiwodschaften abzugeben. Eine solche Regelung wird von Vielen daher kritisiert. Einerseits verringert dies die Entwicklungsmöglichkeiten der wohlhabenderen Woiwodschaften, andererseits ermöglicht sie überhaupt das Funktionieren von vielen kleinen und mittelosen Gemeinden. Durch einen der neuen Entwürfe soll die Höhe der Abgaben an ärmere Woiwodschaften um 20% verringert werden. Auch sollen die armen Woiwodschaften die Finanzspritzen nur zu Erreichung konkreter Ziele beatragen können. Der zweite Entwurf ändert die Abrechnung der Fördermittel, so dass diese nicht mehr als 30% der Einnahmen betragen dürfen. Auf die Kommission wartet jetzt harte Arbeit. Sie muss jetzt einen Kompromissentwurf vorbereiten, der für alle akzeptabel sein wird.

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