Wer zahlt die Sozialversicherungsbeiträge für die Priester?



Der Minister für Verwaltung und Digitalisierung hat angekündigt, dass an der nächsten  Sitzung der Gemeinsamen Kommission der Regierung und des Episkopats ein neuer Entwurf des Gesetzes über  die Zahlung der Renten-, Invaliditäts- und Gesundheitsversicherungsbeiträge durch die Kirchen präsentiert wird. Der Hauptzweck dieses Gesetzes ist die Entlastung der Staatskasse. Es soll auch die Kirche in Polen dazu „ermutigen“, diese Beiträge selbst zu entrichten. Bisher übernahm die Zahlung dieser Beiträge der im 1950 gegründete Kirchenfonds. Die Regierung versucht trotzt des Widerspruchs des Episkopats diesen Fonds abzuschaffen. Das polnische Episkopat wünscht sich dagegen, nur die Arbeitsweise des Fonds aufgrund eines zweiseitigen Vertrags zwischen der Regierung und dem Episkopat eventuell neu festzulegen, ohne ihn jedoch abzuschaffen.

Kanzlei für polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu
*Rechtsberatung*Gutachten*Unternehmensbetreuung*Ãœbersetzungen*Ratgeber *Infoportal*ebooks*Rechtsprechungsreport*Wirtschaftsberatung*Rechtschronik*