Das wird das erste Verfahren dieser Art in Polen sein. Der Autohersteller KIA soll wegen Verletzung der Kfz-GVO verklagt werden, weil er die Garantieleistung wegen der Wartung des Fahrzeugs außerhalb des Netzes von ihm autorisierten Service-Stationen verweigert hat. Nach der Kfz-GVO ist ein solches Vorgehen unzulässig. Den Verbrauchern steht das Recht zu, ihre Autos auch in den nicht autorisierten Service-Stationen überprüfen bzw. reparieren zu lassen, es sei denn die angebotene Leistung sei mit der Technologie des Herstellers unvereinbar, unprofessionell oder unzuverlässig.