Charta der Internetrechte



Am kommenden Montag beginnt der „Kongress der Freiheiten“, an dem u.a. der Regierungschef und der Minister fĂŒr Verwaltung und Digitalisierung teilnehmen werden. Dieses Treffen, welches online durchgefĂŒhrt wird,  hat zum Ziel, eine Charta der Internetrechte vorzubereiten. Es soll eine Liste der notwendigen GesetzesĂ€nderungen im Bereich der Freiheiten im Internet vorbereitet werden. Geplant ist u.a. die VerkĂŒrzung der Aufbewahrungszeit von Einzelverbindungsnachweisen sowie eine Regelung, in welchem Umfang der Geheimdienst und die Polizei diese Nachweise nutzen dĂŒrfen. Die Charta wird auch „das Recht auf das Vergessenwerden“ regeln, d.h. die Möglichkeit, die eigenen Daten, die online veröffentlicht wurden, nicht allgemein zugĂ€nglich zu machen. Die Ergebnisse des Kongresses sollen Ende April prĂ€sentiert werden.

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