Unlauterer Wettbewerb bei den Ausschreibungen


Die polnische Landesberufungskammer, welche die Rechtsmäßigkeit von öffentlichen Ausschreibungen und Aufträgen beurteilt, hat Unregelmäßigkeiten bei der Ausschreibung eines Stettiner Krankenhauses festgestellt. Wie die Berufungskammer ausführte, ist eine drastische Preissenkung eines an der Ausschreibung teilnehmenden Unternehmens als eine Tat des unlauteren Wettbewerbs anzusehen. Der Gegenstand der Ausschreibung war ein Spezialröntgengerät. Eines der teilnehmenden Unternehmen hatte in ihrem Angebot die 3-jährigen Servicekosten nach Garantieablauf bei diesem Spezialröntgengerät auf 1 Groschen (ein Hundertstel von 1 PLN) beziffert. Nach Ansicht der Berufungskammer ist ein solches Angebot nicht nur rechtswidrig, sondern auch schon bei der Durchführung unmöglich, weil diese Summe u.a. die Reise- und Aufenthaltskosten der Servicemitarbeiter decken müsste. Das Angebot verstoß demnach nach Ansicht der Kammer gegen die guten Sitten und gefährdete die Interessen anderer Unternehmen. Es wurde allein mit dem Ziel abgegeben, die anderen Unternehmen zu eliminieren.

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