Toilettenbenutzung verwehrt – ein Vergleich mit der Bank



Wir berichteten vor einem Jahr: einem 84-jährigen Mann haben zwei polnische Banken die Toilettenbenutzung mit dem Hinweis verwehrt, dass es sich bei Banken um keine öffentlichen Einrichtungen handelt, so dass dieser gezwungen war, seine Bedürfnisse draußen in einer Einfahrt zu verrichten. Der Mann verlangte von den Banken eine Entschuldigung und 15.000 PLN Wiedergutmachung. Heute, ein Jahr später, kam ein Vergleich mit einer der Banken zustande. Die Bank verpflichtete sich darin den Vorfall finanziell wiedergutzumachen, sich bei dem Mann schriftlich zu entschuldigen und für alle Bankkunden eine Toilette zur Verfügung zu stellen. Die zweite Bank bleibt dagegen hartnäckig, eine Entscheidung des Gerichts in dieser Sache wird Anfang März erwartet.

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