Hochqualifizierte Ausländer sind willkommen



Die Regierung hat gestern die Entwürfe zur Novellierung von 2 Gesetzen angenommen, einmal zur Änderung des Gesetzes über die Ausländer und einmal zur Änderung des Gesetzes über die Förderung der Beschäftigung und die Institutionen des Arbeitsmarktes. Die beiden Gesetze sollen die Lebens- und Berufssituation von Ausländern verbessern, welche Tätigkeiten ausüben wollen, die hohe Qualifikationen erfordern. Gemäß den Vorschriften des zuerst genannten Gesetzes soll über die Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer hochqualifizierten Arbeit innerhalb von 90 Tagen in nur einem einzigen Verwaltungsverfahren entschieden werden. Geändert sollen auch etwa die Vorschriften über die Familienzusammenführung. Das Gesetz über die Förderung der Beschäftigung und die Institutionen des Arbeitsmarktes regelt dagegen, dass die Ausländer, welche die oben genannte Aufenthaltserlaubnis erhalten, keine Arbeitserlaubnis mehr zu beantragen haben.

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