Die Anwälte in Polen bereiten für sich ein Gesetz vor



Die Rechtsanwälte in Polen bereiten ein neues Gesetz über die Anwaltschaft vor. Das derzeit geltende Gesetz halten sie nämlich für veraltet. Das aktuelle Gesetz über die Anwaltschaft sieht etwa vor, dass die Rechtsanwälte in keinem Arbeitsverhältnis beschäftigt werden dürfen. Diese Regelung wird kritisiert, da die Rechtsanwälte der Meinung sind, dass es eine Möglichkeit gegeben sollte, die ihnen erlaubt, in solch einem Verhältnis beschäftigt zu werden. Die Postulate der Anwälte gegen auch dahin, es den Rechtsanwaltsreferendaren zu ermöglichen, die Rechtsanwälte vor Gerichten zu vertreten. Die Rechtsanwälte wünschen sich desweiteren, dass das juristische Staatsexamen auch aus einer mündlichen Prüfung besteht, was derzeit nicht der Fall ist.

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