Wettbewerbsbeschränkungen bei Beerdigungsdiensten


Das polnische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzamt belegte zwei Pfarrbezirke mit Strafen, weil die dortigen Friedhofverwaltungen nur ein konkretes Beerdigungsunternehmen favorisierten. Auch Pfarrbezirke haben das Wettbewerbsrecht zu beachten und anzuwenden, so das Amt. Darauf folgt im vorliegenden Fall, dass die von den Pfarren, welche die Friedhöfe verwalten, keine Vereinbarungen treffen können, welche den Wettbewerb unter den Beerdigungsdienstleistern beschränken. Die Pfarren schlossen Vereinbarungen mit nur einem ausgewählten Unternehmer, welcher als einziger Beerdigungsdienste, hier das Ausheben von Gräbern, anbieten durfte.

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