Noch immer zu viele Verhaftungen in Polen


Aus den unter Beteiligung der Helsinki-Föderation für Menschenrechte durchgeführten Untersuchungen geht hervor, dass in Polen noch immer zu oft und unnötig die Untersuchungshaft zum Einsatz kommt. Und dies obwohl die Zahl der Untersuchungshäftlinge von 14.500 im Jahr 2005 auf derzeit 8.500 sank. Die Autorinnen des Untersuchungsberichts führen aus, dass in Polen zu selten die nicht isolativen Mittel eingesetzt werden, wie etwa eine Bürgschaft, polizeiliche Aufsicht oder das Verbot, das Land zu verlassen. Die Richter in Polen würden allgemein eine Untersuchungshaft verhängen. Dies widerspricht den Anweisungen des EGMR, aus denen hervorgeht, dass die Gerichte zunächst die nicht isolativen Mittel in Betracht ziehen sollten, um erst im zweiten Schritt eine Untersuchungshaft zu erwägen. Nun wird in Polen darüber diskutiert, die Vorschriften des Strafverfahrensgesetzbuches zu ändern, um auf diese Weise die Häufigkeit einer Untersuchungshaft einzudämmen. 

Kanzlei für polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu
*Rechtsberatung*Gutachten*Unternehmensbetreuung*Übersetzungen*Ratgeber*Musterverträge *Infoportal*ebooks*Rechtsprechungsreport*Wirtschaftsberatung*Rechtschronik*Wörterbuch