Unfalltod eines Kindes und Schmerzensgeld für alle Familienmitglieder


Vor 2 Jahren starb im Krankenhaus nach einem schweren Autounfall ein kleines Kind und heute kämpfen vor dem Gericht 6 Familienmitglieder um Schmerzensgeld. Eine neue Regelung lässt dies zu. Der LKW-Fahrer, welcher den Unfall verursachte, wurde zu 2 Jahren Haftstrafe sowie umgerechnet 400 € Geldstrafe verurteilt, das Gericht setzte die Haftstrafe auf Bewährung aus. Das Versicherer zahlte der Mutter des Kindes knapp 4.000 € aus. Dies wäre alles, hätte der Gesetzgeber im Jahr 2008 nicht eine neue Vorschrift in das polnische Zivilgesetzbuch eingefügt. Diese sieht die Möglichkeit vor, Schmerzensgeld bei tragischen Todesfällen zu verlangen. Im vorliegenden Fall meldeten sich gleich mit 5 Klagen 6 Familienmitglieder, die behaupten, wegen dem tragischen Kindestod zu leiden und beanspruchen für sich Schmerzensgeld. Zu den Familienmitgliedern zählen hier die Mutter, drei Onkel sowie die Großeltern in einer gemeinsamen Klage. Solche Klagen entfernter Verwandten kommen immer öfter vor, da die entsprechende Vorschrift sehr weit gefasst ist. Zahlt der Versicherer nicht selten lediglich zwischen 4000 und 10000 €, so kann eine wirksame Klage ein Vielfaches dieser Summe einbringen. Wirksam kann die Klage sein, wenn bewiesen werden kann, dass der Tod einer nahestehenden Person psychische Schmerzen verursacht. Bei der Beurteilung dieser Umstände ist das gegenseitige Verhältnis des Klägers und des Verstorbenen maßgebend.  

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