Polnischer Staatstrojaner


Das polnische Innenministerium ist der Meinung, dass bei der Verbrechensbekämpfung umfangreichere Befugnisse erforderlich seien, damit das Internet und auch die Rechner der Bürger durchsucht werden können. Aus diesem Grund hat es auch in den Rahmen einer Ausschreibung zum Thema Staatssicherheit die Erstellung von entsprechenden Ermittlungswerkzeugen in Auftrag gegeben. Daraufhin hat die Vereinigung Blogmedia24 eine Strafanzeige gegen das Innenministerium und die Agentur für die Innensicherheit gestellt, da sie den Auftrag des Innenministeriums, der im Grunde die Vorbereitung von Hacker-Werkzeugen zum Gegenstand hat, für rechtswidrig hält, da eine entsprechende Rechtsgrundlage für solch einen Auftrag fehlt. Art. 269b des polnischen Strafgesetzbuches sieht eine Haftstrafe von bis zu 3 Jahren für denjenigen vor, der Anlagen oder Programme herstellt, bezieht, veräußert oder anderen Personen zur Verfügung stellt, wenn diese Anlagen oder Programme das Begehen von Verbrechen ermöglichen, welche in weiteren, in dieser Vorschrift aufgezählten Artikeln geregelt sind. Darunter finden sich solche Vorschriften, welche sich auf Sachverhalte beziehen, die sich in dem Auftrag des Innenministeriums finden, so etwa Art. 267 § 3 oder Art. 269a des polnischen Strafgesetzbuches. Das Innenministerium gab zu, dass ihm die Berechtigung fehlt, um zumindest einen Teil der anvisierten Ziele zu erreichen. Aus diesem Grund hat es einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Polizei vorbereitet, welcher entsprechende Berechtigungen regeln soll. Dies ist jedoch erst in der Zukunft geplant. Heute stellt sich jedoch die Frage, ob die gegen das Innenministerium gestellte Strafanzeige Aussicht auf Erfolg hat. Ein polnischer Strafrechtler ist der Meinung, dass der Auftrag objektiv betrachtet gegen die Vorschrift des Art. 269b des polnischen Strafgesetzbuches verstößt. Er hält jedoch den Nachweis für problematisch, dass das Innenministerium mit dem Vorsatz handelte, die Ermittlungswerkzeuge in rechtswidriger Art und Weise einzusetzen.

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