Babysitter in der grauen Zone


Das am 4. April 2011 in Kraft getretene Gesetz vom 4. Februar 1011 über die Betreuung von Kindern im Alter von bis zu 3 Jahren erlaubt es natürlichen Personen, sich als Babysitter zu registrieren. Eine solche Registrierung bringt Vorteile mit sich, dass die Zeit der Ausübung der Betreuungstätigkeit bei der Berechnung der Pensionsberechtigung berücksichtigt wird und die Babysitter das Recht auf Gesundheitsfürsorge haben. Anderseits haben die registrierten Betreuer Steuern zu entrichten. Diese Folge scheint eine Abschreckwirkung zu haben, da sich von vielen Hunderttausend als Babysitter Praktizierenden bis jetzt leidglich ca. 3.500 registrierten ließen. Bei vielen von diesen registrierten Babysittern handelt es sich um Großmütter, die auf ihre Enkelkinder aufpassen und die auf diese Art und Weise für die Pensionsberechtigung sorgen wollen.

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