Die Deutsche Bank verwendete in Polen unzulässige AGB-Klauseln


Das Warschauer Appellationsgericht entschied vor 6 Tagen, dass die Deutsche Bank unzulässige AGB-Klauseln in Polen verwendete. Das Gericht führte aus, dass die Verträge so formuliert werden müssen, dass die kollektiven Verbraucherinteressen nicht gefährdet werden. Es darf nicht so sein, dass die Kreditnehmer ihre Rechte durch die Widerlegung von Vermutungen verteidigen müssen. Die Bank darf ihre Kunden nicht dazu verpflichten, ihr Auskünfte bezüglich der Änderung der Wohnadresse innerhalb von 7 Tagen zu erteilen, mit der Folge, dass bei einer nicht eingehaltenen Mitteilungsfrist die Vermutung der wirksamen Zustellung an die alte Adresse gegen den Kunden gilt.  

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