Steuerzahler in Polen, Finanzamt und Schweizer Konten


Das polnische Finanzministerium beteuert, dass die unehrlichen Steuerzahler kein unversteuertes Einkommen auf Schweizer Bankkonten verstecken können. Denn schon ab dem nächsten Jahr kann der polnische Fiskus entsprechende Informationen bei den Schweizern einfordern. Die Möglichkeit dazu bietet das am 17. Oktober 2011 in Kraft getretene Protokoll zur Änderung des zwischen der Schweiz und Polen bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Das revidierte Abkommen enthält Bestimmungen über den Informationsaustausch und es soll zur positiven Weiterentwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen beitragen. Das Änderungsprotokoll findet ab dem 01.01.2012 Anwendung. Es wird dem polnischen Fiskus ermöglichen, Informationen über polnische Steuerzahler zu erhalten, welche zuvor von dem Bankgeheimnis umfasst waren. Die polnischen Behörden erklärten bereits, dass sie beabsichtigen, von dieser Möglichkeit oft und gerne Gebrauch zu machen. 

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