Auf Antrag der EuropĂ€ischen Kommission stellte der EuropĂ€ische Gerichtshof in seiner Entscheidung fest, dass Polen nicht vollstĂ€ndig die Richtlinie 2007/46/EG des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens fĂŒr die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und KraftfahrzeuganhĂ€ngern sowie von Systemen, Bauteilen und selbststĂ€ndigen technischen Einheiten fĂŒr diese Fahrzeuge umsetzte. Polen hatte bis April 2009 Zeit, Vorschriften zu beschlieĂen, welche erforderlich waren, um diese Richtlinie in Polen vollstĂ€ndig umsetzen. Dieser Pflicht kam Polen nicht nach.