Gerichtsfehler und die Höhe der Entschädigung


Ein Pole saß in Polen in der Untersuchungshaft 2 Jahre und wurde danach freigesprochen. Er war Vertreter eines Pharmaunternehmens und die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, Drogen zu verkaufen. Während er in der Untersuchungshaft verblieb, verlor er seine Gesundheit, sein Vermögen und seine Arbeitsstelle, seine Ehefrau ließ sich von ihm scheiden. Als Entschädigung und Wiedergutmachung dafür hat ihm ein polnisches Gericht 82.000 PLN (ca. 20.000 €) zugesprochen. Das bedeutete, zog man den Ersatz für die entgangenen Verdienste ab, dass ihm für jeden in der Untersuchungshaft verbrachten Tag somit etwa 50 PLN, etwa 12 €, zugesprochen wurden. Viel zu wenig, wie das Oberste Gericht kürzlich feststellte. Die untere Instanz hat nicht alle relevanten Umstände bei der Berechnung der Entschädigung berücksichtigt, so das Oberste Gericht, welches den Fall zwecks einer erneuten Überprüfung an die untere Instanz verwies.  

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