Ein Blogger ist für die Kommentare seiner Leser verantwortlich


Das polnische Bezirksgericht in Tarnow entschied am letzten Montag, dass ein Blog-Administrator für die Verbreitung rechtswidriger Inhalte in der Form von Blog-Kommentaren verantwortlich ist. Die Entscheidung betrifft einen Fall, bei dem es um einen ehemaligen Bürgermeister geht, welcher behauptet, dass er für sein Amt wegen eines Blog-Kommentars nicht erneut gewählt wurde, obwohl der Kommentar unverzüglich von ihm gelöscht wurde. Das Gericht führte aus, dass der Blogger für den Inhalt der Kommentare haftet, wenn er es wissentlich zulässt, dass die Leser seines Blogs seine Einträge kommentieren dürfen. Das Medienfreiheitobservatorium der Helsinkier Stiftung für Menschenrechte zweifelt an der Rechtsmäßigkeit der Entscheidung

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